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   VGH Hessen, 04.08.2000 - 12 UZ 2595/00   

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https://dejure.org/2000,5362
VGH Hessen, 04.08.2000 - 12 UZ 2595/00 (https://dejure.org/2000,5362)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.08.2000 - 12 UZ 2595/00 (https://dejure.org/2000,5362)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. August 2000 - 12 UZ 2595/00 (https://dejure.org/2000,5362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 84 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 5 VwGO
    Gerichtsbescheid: Vorrang des Antrages auf mündliche Verhandlung vor einer Gehörsrüge

  • Judicialis

    VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 84 Abs. 2 Nr. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5
    Ausländer- und Auslieferungsrecht - Gerichtsbescheid, mündliche Verhandlung, Berufungszulassung, rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Zulassung der Berufung mit der Gehörsrüge gegenüber einem Gerichtsbescheid; Vorrangigkeit des Antrags auf mündliche Verhandlung; Materielle Subsidiarität des Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Versagung rechtlichen Gehörs; Umdeutung des Antrags auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 50, 296
  • NVwZ-RR 2001, 207
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.2000 - 12 UZ 2595/00
    Es besteht zwar nach der gesetzlichen Regelung keine formelle Subsidiarität des Rechtsmittels nach §§ 124 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5, 124 a VwGO gegenüber dem Antrag auf mündliche Verhandlung gemäß § 84 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, sondern ein Wahlrecht (zu letzterem Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 1999, § 84 Rdnr. 13; Clausing in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 84 Rdnr. 34; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., 1997, § 84 Rdnr. 13); doch folgt bei der Entscheidung durch Gerichtsbescheid eine materielle Subsidiarität des Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Versagung rechtlichen Gehörs daraus, dass die Garantie rechtlichen Gehörs nicht verletzt ist, wenn ein Beteiligter es versäumt, sich unter Einsatz der ihm nach der Prozessordnung zur Verfügung stehenden Mittel rechtliches Gehör zu verschaffen (OVG Thüringen, a.a.O.; m.w.N.; zur Pflicht, sich Gehör zu verschaffen, vgl. BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81 -, DÖV 1983, 247).
  • VGH Hessen, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97

    Rechtsmittelzulassung: zur Darlegung des Zulassungsgrundes - zu ernstlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.2000 - 12 UZ 2595/00
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen den der Bevollmächtigten des Klägers am 26. Juni 2000 zugestellten Gerichtsbescheid ist zwar innerhalb der Antragsfrist von einem Monat gestellt, aber dennoch unzulässig, weil mit ihm ausreichende Gründe, aus denen die Berufung zuzulassen ist, nicht zulässigerweise dargelegt worden sind (§ 124 a Abs. 1 Sätze 1, 3 und 4 VwGO; Hess. VGH, 04.04.1997 - 12 TZ 1079/97 -, EZAR 625 Nr. 1 = NVwZ 1998, 195 = Hess. JuMiBl 1997, 768 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 18.09.1996 - 3 ZO 397/95

    Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz; Beteiligter ; Gerichtsbescheid;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.2000 - 12 UZ 2595/00
    Wenn es einem Beteiligten ohne weiteres möglich und zumutbar ist, sich durch einen Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht rechtliches Gehör zu verschaffen, ist es ihm verwehrt, mit der Rüge einer Verletzung rechtlichen Gehörs die Zulassung der Berufung gegen einen Gerichtsbescheid zu beantragen (für Streitigkeiten nach dem AsylVfG ebenso OVG Thüringen, 18.09.1996 - 3 ZO 397/95 -, EZAR 633 Nr. 28 = NVwZ-Beil. 1997, 44; Aulehner in Sodan/Zichow, VwGO, § 84 Rdnr. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 8 A 1668/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei "Unmöglichkeit" der Feststellung

    vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 196 mit Hinweis auf Hess. VGH, Beschluss vom 4. August 2000 - 12 UZ 2595/00 -, NVwZ-RR 2001, 207 = juris Rn. 3, und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 2 L 148/09 -, juris Rn. 6.
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2005 - 1 LA 220/04

    Flexibilität der Festsetzung einer Grundstücksmindestgröße; Voraussetzungen für

    Wenn sie die Möglichkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung gewählt haben, können sie sich nicht darauf berufen, dass sie in mündlicher Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht weitere entscheidungserhebliche und die Entscheidung zu ihren Gunsten beeinflussende Tatsachen vorgetragen hätten (vgl. dazu Hess. VGH, Beschl. v. 4.8.2000 - 12 UZ 2595/00 -, NVwZ-RR 2001, 207, sowie OVG Saarland, Beschl. v. 1.4.1999 - 1 Q 13/99 -, LS in Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - 18 A 1668/12

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 2 A 2606/13 -, vom 29. April 2013 - 4 A 764/12 -, juris, vom 12. Februar 2013 - 11 A 2742/12.A -, und vom 4. August 2004 - 21 A 3109/03.A - Nds. OVG, Beschluss vom 18. September 2012 - 5 LA 226/12 -, juris; OVG MV, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 2 L 148/09 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 19 ZB 02.2566 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 4. August 2000 - 12 UZ 2595/00 - juris, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15. März 2000 - A 6 S 48/00 -, juris; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 17. September 1998 - 10 A 12563/97 -, juris.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009 - 2 L 148/09

    Ausschluss der Gehörsrüge bei Berufung gegen Gerichtsbescheid

    Verzichtet der Kläger auf diesen ihm nach der Prozessordnung zur Verfügung stehenden Rechtsbehelf, ist er im Zulassungsverfahren mit seiner Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs ausgeschlossen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, zit. nach juris Rn. 5; VGH Kassel, Beschl. v. 04.08.2000 - 12 UZ 2595/00 -, zit. nach juris Rn. 3; Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 84 Rn. 34; § 124 Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2007 - 11 N 12.07

    Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs bei einem Gerichtsbescheid

    Denn abgesehen davon, dass der Kläger auch nicht ausführt, auf welche weiteren Teile seiner Klage das Verwaltungsgericht nicht eingegangen sei, kann er mit den von ihm der Sache nach geltend gemachten Rügen der Verletzung rechtlichen Gehörs die Zulassung der Berufung deshalb nicht erwirken, weil er gegen den Gerichtsbescheid mündliche Verhandlung beantragen und sich in dieser rechtliches Gehör verschaffen kann (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 4. August 2000 - 12 UZ 2595/00 -, NvWZ-RR 2001, 207; OVG Weimar, Beschluss vom 18. September 1996 - 3 ZO 397/95 -, NvWZ-Beil. 1997, 44 L; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 31. August 1964 - VIII C 350.63 -, BVerwGE 19, 231).
  • VGH Bayern, 11.10.2010 - 11 ZB 10.30

    Vorladung zum Verkehrsunterricht; fehlerfreie Ermessensausübung

    Hier ist es der Klägerin ohne weiteres möglich und auch zumutbar, sich durch einen Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (§ 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Thüringer OVG vom 18.9.1996 EzAR 633 Nr. 28; VGH Baden-Württemberg vom 15.3.2000 Az. A 6 S 48/00 in Juris; Hessischer VGH vom 4.8.2000 NVwZ-RR 2001, 207; BayVGH vom 28.3.2006 BayVBl 2007, 30; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 3.12.2009 Az. 2 L 148/09 in Juris).
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 ZB 11.953

    Polizeiliche Kontrolle wegen offensichtlicher Überladung; Kosten der Wägung;

    Hier ist es der Klägerin ohne weiteres möglich und auch zumutbar, sich durch einen Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (§ 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Thüringer OVG vom 18.9.1996 EzAR 633 Nr. 28; VGH Baden-Württemberg vom 15.3.2000 Az. A 6 S 48/00 in ; Hessischer VGH vom 4.8.2000 NVwZ-RR 2001, 207; BayVGH vom 28.3.2006 BayVBl 2007, 30; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 3.12.2009 Az. 2 L 148/09 in ).
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